1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der GASOKOL GmbH, im folgenden kurz „GASOKOL“ erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten europäischen Raum und richten sich nach einer Empfehlung der österreichischen Vereinigung des Sanitär- und Heizungsgroßhandels. GASOKOL richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an den Fachhandel. Der direkte Bezug von Waren und Dienstleistungen ist für Endverbraucher ausgeschlossen. Die vorliegenden Bedingungen gelten somit ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot bzw. eine Bestellung des Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung durch GASOKOL. Die Kontrolle der Auftragsbestätigung hat der Kunde innerhalb von 48 Stunden ab Erhalt durchzuführen und schriftlich zu bestätigen, allfällige Änderungswünsche sind dabei sofort bekannt zu geben. Bei Sonderanfertigungen ist der Auftrag erst nach Erhalt der unterschriebenen Auftragsbestätigung bzw. Freigabezeichnung gültig. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Auftrag zur Fertigung weitergeleitet. Angebote sind 8 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gültigkeit des Angebots entnehmen Sie direkt dem Angebot. Ist die Gültigkeit unklar, bedarf es der Nachfrage bei GASOKOL.

3. Preise

Die Preise sind mangels anderer Vereinbarungen Nettopreise ab Werk ohne Verpackung und ohne Nachlass und enthalten keine Umsatzsteuer. Bei den Preisen handelt sich um Richtpreise, die in der Regel eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr gemäß Preisliste haben. Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten (wie jene von Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.) unterjährig verändern, so ist GASOKOL berechtigt die Preise entsprechend anzupassen.

4. Lieferung und Leistung

Die Lieferung der Waren erfolgt generell auf Rechnung und Gefahr des Kunden (FCA Incoterms 2020). Sondervereinbarungen der Lieferbedingungen (wie z.B. DAP Incoterms 2020), Teillieferungen, sowie Transportorganisation durch GASOKOL können vereinbart werden. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird der Sitz von GASOKOL vereinbart. GASOKOL steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anfuhrstraße mit einem schweren LKW-Zug befahrbar ist. Sollte diese Voraussetzung bei der angegebenen Lieferadresse nicht vorliegen, so hat der Kunde sämtliche daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Als Lieferadresse gilt grundsätzlich die Anschrift des Kunden. In der Auftragsbestätigung wird in Abstimmung mit dem Vertragspartner der voraussichtliche Liefertermin bekannt gegeben. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Die Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung bzw. mit dem von GASOKOL genannten Tag, niemals vor Feststehen aller Ausführungsdetails. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, verstehen sich die Lieferfristen ab Versandort (ab Werk). Auch bei fest vereinbarten Lieferterminen ist das Feststehen aller Ausführungsdetails Voraussetzung. Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin gilt in der Regel als Erfüllungsdatum für die Lieferung. Der Kunde wird über die Versandbereitschaft der Ware informiert. Ruft der Kunde die Ware bei Versandbereitschaft nicht ab, so gilt die Ware dennoch als geliefert. In solchen Fällen befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug. Für unverschuldete und leicht fahrlässig verursachte Lieferverzögerungen haftet GASOKOL nicht. In einem solchen Fall verzichtet der Kunde auf das Recht, vom Verkauf zurückzutreten und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von GASOKOL nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung u. dgl. sowie die von GASOKOL oder deren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien GASOKOL für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei den Lieferanten oder deren Vorlieferanten eingetreten sind; jedoch in jedem Falle nur insoweit, als GASOKOL dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweist. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht von GASOKOL unter den gleichen Bedingungen.

5. Annahmeverzug

Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, ist GASOKOL berechtigt, die Waren gegen Verrechnung einer angemessenen Lagergebühr einzulagern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages als vereinbart, welche dem Mäßigungsrecht unterliegt.

6. Transportschäden

Die Ware von GASOKOL wird branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies gesondert schriftlich vereinbart ist. Transportschäden durch höhere Gewalt oder andere von der Haftpflichtversicherung des Frachtführers ausgeschlossene Risiken trägt der Kunde. Generell wird die Ware nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch versichert.

 

7. Versandkosten

Sämtliche Versandkosten sind, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden, vom Kunden zu tragen.

8. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Kunde oder Empfänger der Ware ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen und sämtliche dabei erkennbaren Mängel sofort schriftlich bei GASOKOL zu melden. Verdeckte und somit nicht sofort erkennbare Mängel sind spätestens sieben Tage nach Anlieferung schriftlich bei GASOKOL anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, so gilt die Ware als genehmigt. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen und Bestimmungen für die Mängelrüge bzw. Transportschadensmeldung tritt für den Kunden der Verlust der Gewährleistung ein. Wird ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch vor Ablauf der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist offensichtlich, so hat ihn der Kunde unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung so gilt die Ware als genehmigt. Für Waren, die als mindere Qualität „2. Wahl“ verkauft wurden, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind, eingeschränkt. Produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen der Kollektoren beim Rahmen bzw. bei der Absorberfläche sind normal und es steht dem Kunden deshalb diesbezüglich keine Gewährleistung zu. In Abweichung zu den gesetzlichen Bestimmungen wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ausstellungsdatum der Rechnung von GASOKOL beträgt. Aufstellort bzw. Einbauort von GASOKOL Produkten müssen den gesetzlichen Bestimmungen und auch dementsprechenden Rahmenbedingungen der Eignung entsprechen.

GASOKOL haftet nicht für Beschädigungen durch mechanische Beanspruchung und/oder Veränderungen durch witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Glasbruch bei Kollektoren, UV-Bestrahlung, äußere Verschmutzung, etc.). Die Haftung für Beschädigungen aufgrund höherer Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage, und/oder Installation der Produkte zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. GASOKOL nimmt bei seinen Waren regelmäßig Qualitätsstichproben. Durch die 4-fache Qualitätskontrolle sind Mängel
weitestgehend auszuschließen. Demnach übernimmt GASOKOL bei leichter Fahrlässigkeit keine Mangelfolgekosten. Mangelfolgekosten können seitens des Vertragspartners nur dann geltend gemacht werden, wenn der Vertragspartner GASOKOL grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Für die statisch fachgerechte Ausführung des Unterbodens ist der Kunde verantwortlich, GASOKOL übernimmt daher dafür keine Haftung. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens GASOKOL darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches keine Veränderung an der bemängelten Sache vorgenommen worden sein. Die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches erfolgt nach Wahl von GASOKOL entweder durch Reparatur oder Austausch der beanstandeten Ware, es sei denn, dass die Reparatur oder der Austausch unmöglich ist. Bei Reparatur besteht für GASOKOL das Recht, sanierte Kollektoren zu verwenden. Ersetzte Teile und Erzeugnisse gehen in unser Eigentum über. Die mit dem Austausch der Ware allenfalls verbundenen Arbeitskosten sowie Aufwendungen zur Feststellung des Mangels sind im Fall von ungerechtfertigten Mängelrügen ausdrücklich vom Kunden zu tragen. Von der Gewährleistung sind jedenfalls Beschädigungen ausgeschlossen, die auf unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder seine Gehilfen zurückzuführen sind. Das Rückgriffsrecht des Kunden gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen. 

9. Produkthaftung und Schadenersatz

Es gilt unter Unternehmern generell als vereinbart, dass die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 PHG ausgeschlossen ist. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde, diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer zu überbinden. GASOKOL haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen des Herstellers enthalten sind. Daraus entstehende Schäden fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. des Importeurs und sind gegenüber diesem direkt geltend zu machen. GASOKOL verpflichtet sich in diesem Fall, allfällige aus dem Vertragsverhältnis mit dem Importeur bzw. dem Hersteller resultierende Ersatzansprüche auf Verlangen an den Kunden abzutreten. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für von uns zu vertretende Folgeschäden – ausgenommen Personenschäden – sowie auf die Geltendmachung des entgangenen Gewinnes, sofern uns weder ein vorsätzliches noch grob fahrlässiges Handeln zu Last fällt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz hat der Kunde zu beweisen. Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von GASOKOL verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 

10. Rücknahme gelieferter Ware

Eine Rücknahme gelieferter mangelfreier Waren erfolgt nur in Sonderfällen und nach vorherigen schriftlichen Zustimmung durch GASOKOL. Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen können keinesfalls zurückgenommen bzw. gutgeschrieben werden. Ebenso sind nicht mehr original verpackte oder beschädigte Waren von der Rücklieferung ausgenommen. Es dürfen nur originalverpackte sowie unbeschädigte Waren retourniert werden. Für allfällige Rücknahmen, die wir nicht zu vertreten haben, bringen wir 15% Manipulationskosten in Abzug. Unfrei retournierte Pakete, sowie daraus entstehende Kosten werden nicht übernommen. Ein Umtausch der Ware ist generell nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum möglich.

11. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die Überweisung hat spesenfrei ohne Abzug zu erfolgen. Soweit ein Skonto gewährt wird, ist die Voraussetzung für die Berechtigung zum Abzug, dass bis dahin alle früheren Rechnungen des Kunden beglichen sind. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen. Sämtliche Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung angeführte Konto oder an eine mit einer Inkassovollmacht ausgewiesene Person erfolgen. Eine ausgewiesene Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

12. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von GASOKOL mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13. Zahlungsverzug

Für den Fall der Überschreitung des Zahlungszieles, werden von GASOKOL Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Eine Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde trotz Setzung einer einwöchigen Nachfrist der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist GASOKOL berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, die in ihrem Eigentum stehende Ware (vgl. Punkt 14. Eigentumsvorbehalt) zurückzunehmen. Dies stellt ohne ausdrückliche Erklärung jedoch keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

14. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich Zinsen und Kosten) im Eigentum von GASOKOL. Bei Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit anderen nicht im Eigentum von GASOKOL stehenden Waren durch den Kunden geht der Eigentumsvorbehalt nicht verloren, sondern es entsteht vielmehr Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware tritt der Kunde seine daraus gegenüber Dritten resultierenden Forderungen zahlungshalber an GASOKOL ab. Der Kunde hat GASOKOL auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Ist der Kunde mit den Zahlungen gegenüber GASOKOL im Verzug, so sind die bei ihm aus den abgetretenen Forderungen eingehenden Zahlungen abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen von GASOKOL inne. 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz von GASOKOL. Die Vertragspartner vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Für alle zwischen den Vertragspartnern entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird demnach das für den Sitz von GASOKOL sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen.

16. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

17. Datenspeicherung

Der Kunde stimmt zu, dass GASOKOL seine personenbezogenen Daten wie Adresse, Anlagendaten, Standort der Anlage, technische Dimensionen soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig EDV-mäßig speichert und verarbeitet. Der Kunde ist verpflichtet, GASOKOL Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Aus dem Umstand, dass GASOKOL einzelne oder alle der GASOKOL entstehenden Rechte nicht ausübt, kann kein Verzicht auf diese Rechte abgeleitet werden. Technische Änderungen vorbehalten! Verwendete Abbildungen sind Symbolfotos. Waren- und Dienstleistungspreise sind exklusive Mehrwertsteuer. Preise ohne Mengenangaben sind Stückpreise.

 

Stand. 31. Jänner 2022