Ihre Garantieansprüche. Weil wir’s können.

VORAUSSETZUNGEN 

Voraussetzungen für Ihren Garantieanspruch

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Die Montage und Inbetriebnahme ist von einem konzessionierten Fachbetrieb nach den geltenden Normen, technischen Regelwerken und der Montageanleitung durchzuführen.

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Zur Befüllung des Solarkreislaufes darf nur ein Wärmeträger mit Propylenglykol-Frostschutz und Korrosionsschutzinhibitoren (GASOKOL corroStar) oder ein von der GASOKOL GmbH schriftlich freigegebenes Frostschutzmittel verwendet werden.

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Für sämtliche Befestigungen, Aufständerungen sowie Kollektorverblechungen werden original GASOKOL Komponenten verwendet.

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Die Sonnenkollektoren werden bis zur Inbetriebnahme und Befüllung der Solaranlage abgedeckt und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt.

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Eine mindestens zweijährige Wartung der Solaranlage ist von einem konzessionierten Fachbetrieb nach den Herstellerinformationen durchzuführen und muss in Abnahme- bzw. Wartungsprotokollen dokumentiert werden.

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Die Anlage wurde keinen aggressiven Medien ausgesetzt.

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Der Mangel ist nicht durch Montagefehler, Frosteinwirkung, Überdruck, Überhitzung der Anlage, witterungsbedingte Umstände oder Glasbruch entstanden.

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Der Mangel wurde nicht durch höhere Gewalt oder Dritte verursacht.

GASOKOL Mitarbeiter Produktion

Garantie Solarkollektoren

Mängel einreichen

Sollten Sie einen Mangel bei einem von uns gefertigten Solarkollektor feststellen, müssen Sie diesen unverzüglich der GASOKOL GmbH melden. Es kann sich hierbei um einen Funktions- oder Materialmangel handeln.

GASOKOL entscheidet im Garantiefall über die Lieferung eines Ersatzkollektors oder die Behebung des Mangels. Ersatzteile und -erzeugnisse gehen in das Eigentum von GASOKOL über. Das Recht auf Wandlung ist ausgeschlossen.

Unsachgemäße Benutzung der Solaranlage, sowie eigenmächtiges Reparieren schließt eine Garantie im obigen Sinne aus.

Für Folgeschäden, Minderertrag sowie Ersatzlieferungen werden keine Transport-, Arbeits- oder sonstige anfallenden Kosten übernommen. Die mit dem Austausch der Ware allenfalls verbundenen Arbeitskosten, sowie die Aufwendungen zur Feststellung des Mangels sind (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) ausschließlich vom Vertragspartner zu tragen.

Von der Garantie ausgenommen sind Zubehörteile, Anschluss- und Verbindungsstücke, Befestigungskomponenten und Blecheinfassungen sowie Farbabweichungen an der Oberfläche, am Absorber und an der Abdeckung der Kollektoren. Auf sämtliche andere Bestandteile gelten die Garantien der Herstellerfirmen.

Garantiezeiten

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